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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art146 Abs2Leitsatz
Zurückweisung einer Eingabe betreffend Exekution eines die Aufhebung eines Bescheides aussprechenden ErkenntnissesRechtssatz
Abgesehen davon, daß sich ein Erkenntnis, das die Aufhebung eines Bescheides ausspricht, in diesem Ausspruch erschöpft, eine Exekution daher insoweit bereits begrifflich nicht möglich ist (vgl. VfSlg. 15205/1998), ist der Einschreiter gar nicht berechtigt, eine Exekutionsführung zu beantragen, da er nicht Partei des fraglichen verfassungsgerichtlichen Verfahrens (B374/99, E v 13.10.99) war.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Strafvollzug, VfGH / Exekution, VfGH / LegitimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:B992.2001Dokumentnummer
JFR_09988997_01B00992_01