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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §1 Abs1 Z1;Rechtssatz
Für eine gegebene Einnahmenerzielungsabsicht spricht der Umstand, dass der Abgabepflichtige, ein Geistheiler, angesichts eines bei der Übertragung der "Heilkräfte" gegebenen Versprechens für die Renovierung einer Kapelle zu sorgen hatte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1995150172.X03Im RIS seit
08.05.2001Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013