RS Vwgh 2001/1/25 99/20/0541

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Veröffentlicht am 25.01.2001
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §12 Abs1;

Rechtssatz

Ein bisher untadeliges Vorleben steht der Verhängung eines Waffenverbotes nicht entgegen (ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, z.B. das Erkenntnis vom 18. Februar 1999, Zl. 98/20/0020, und das Erkenntnis vom 11. Dezember 1997, Zl. 96/20/0142, m.w.N.).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999200541.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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