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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §6;Rechtssatz
Der bloße Umstand, dass in Sierra Leone im Zeitpunkt der Entscheidung der belangten Behörde weiterhin Bürgerkrieg herrschte, macht eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Fremden in diesen Staat noch nicht unzulässig (Hinweis E vom 30. November 2000, Zl. 99/20/0601).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000200480.X01Im RIS seit
09.03.2001