RS Vwgh 2001/1/25 2000/20/0480

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Veröffentlicht am 25.01.2001
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §6;
AsylG 1997 §7;
AsylG 1997 §8;
FrG 1997 §57 Abs1;

Rechtssatz

Der bloße Umstand, dass in Sierra Leone im Zeitpunkt der Entscheidung der belangten Behörde weiterhin Bürgerkrieg herrschte, macht eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Fremden in diesen Staat noch nicht unzulässig (Hinweis E vom 30. November 2000, Zl. 99/20/0601).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000200480.X01

Im RIS seit

09.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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