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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Der Legaldefinition des § 47 Abs 2 EStG 1988 sind zwei Kriterien zu entnehmen, die für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses sprechen, nämlich Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber und Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers. Hinsichtlich der Weisungsgebundenheit sind das sachliche, auf den Arbeitserfolg gerichtete Weisungsrecht, und das für die Arbeitnehmereigenschaft sprechende persönliche Weisungsrecht zu unterscheiden, wobei das Letztere einen Zustand wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit fordert. Die persönlichen Weisungen sind auf den zweckmäßigen Einsatz der Arbeitskraft gerichtet und dafür charakteristisch, dass der Arbeitnehmer nicht die Ausführung einzelner Arbeiten verspricht, sondern seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt (Hinweis E 9.9.1999, 94/14/0023; E 23.5.2000, 97/14/0167).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1995150074.X02Im RIS seit
18.05.2001Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013