RS Vwgh 2001/1/25 95/15/0074

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Veröffentlicht am 25.01.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;
EStG 1988 §47 Abs2;

Rechtssatz

Der Legaldefinition des § 47 Abs 2 EStG 1988 sind zwei Kriterien zu entnehmen, die für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses sprechen, nämlich Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber und Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers. Hinsichtlich der Weisungsgebundenheit sind das sachliche, auf den Arbeitserfolg gerichtete Weisungsrecht, und das für die Arbeitnehmereigenschaft sprechende persönliche Weisungsrecht zu unterscheiden, wobei das Letztere einen Zustand wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit fordert. Die persönlichen Weisungen sind auf den zweckmäßigen Einsatz der Arbeitskraft gerichtet und dafür charakteristisch, dass der Arbeitnehmer nicht die Ausführung einzelner Arbeiten verspricht, sondern seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt (Hinweis E 9.9.1999, 94/14/0023; E 23.5.2000, 97/14/0167).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1995150074.X02

Im RIS seit

18.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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