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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §9;Rechtssatz
Im Beschwerdefall hätte die belangte Behörde - ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens - nicht von der Prozessfähigkeit des Beschwerdeführers zum Zeitpunkt der Zustellung des Bescheides über die Entziehung der Lenkberechtigung ausgehen dürfen. Der Umstand, dass das (gerichtliche) Verfahren erst einige Monate nach dem Datum der Zustellung des Bescheides zur Beigebung eines Sachwalters führte, führt nicht zwingend zu dem Schluss, der Beschwerdeführer sei zum Zeitpunkt der Zustellung des Bescheides, mit dem ihm die Lenkberechtigung entzogen wurde, prozessfähig gewesen, die Zustellung somit rechtswirksam vorgenommen worden (zu den Fragen des Mangels der Prozessfähigkeit (Postulationsfähigkeit) und der Sachwalterbestellung im Zusammenhang mit Verfahren auf Entziehung der Lenkerbefugnis vgl etwa E 30.11.1996, Zl. 95/11/0151, und E 23.4.1996, Zl. 95/11/0365).
Schlagworte
Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Öffentliches Recht SachwalterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000020258.X01Im RIS seit
28.03.2001