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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/03/0276 E 15. Dezember 1993 RS 2Stammrechtssatz
Die Behörde hat die Verpflichtung, die iSd § 17 Abs 3 4. Satz ZustG relevanten Umstände von Amts wegen zu prüfen (Hinweis: E 28.2.1986, 85/18/0357). Die Partei ist aber verpflichtet, einer Aufforderung der Behörde zur Mitwirkung an der Ermittlung des zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit maßgebenden Sachverhalts nachzukommen, wenn allein dem Beschwerdeführer konkrete Unterlagen über seine Ortsabwesenheit bekannt und zugänglich sind (Hinweis: E 18.5 1988, 88/02/0010).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000020164.X01Im RIS seit
09.03.2001