RS Vwgh 2001/1/26 2000/02/0164

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.01.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/03/0276 E 15. Dezember 1993 RS 2

Stammrechtssatz

Die Behörde hat die Verpflichtung, die iSd § 17 Abs 3 4. Satz ZustG relevanten Umstände von Amts wegen zu prüfen (Hinweis: E 28.2.1986, 85/18/0357). Die Partei ist aber verpflichtet, einer Aufforderung der Behörde zur Mitwirkung an der Ermittlung des zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit maßgebenden Sachverhalts nachzukommen, wenn allein dem Beschwerdeführer konkrete Unterlagen über seine Ortsabwesenheit bekannt und zugänglich sind (Hinweis: E 18.5 1988, 88/02/0010).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000020164.X01

Im RIS seit

09.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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