RS Vwgh 2001/1/26 98/02/0420

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Veröffentlicht am 26.01.2001
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Index

L44009 Feuerwehr Wien
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §67a Abs1 Z2;
B-VG Art129a Abs1 Z2;
FeuerwehrG Wr 1957 §1 Abs2;

Rechtssatz

Der dem Beschwerdeführer offenbar vorschwebende Grundsatz der "Verhältnismäßigkeit" (vgl. dazu näher das hg. Erkenntnis vom 23. März 1988, 88/03/0014, VwSlg. 12683 A/1988) würde voraussetzen, dass die Entfernung der Bäume nicht das einzige Mittel dargestellt hätte, um die gefahrlose "Benützung" der in Rede stehenden öffentlichen Verkehrsfläche zu gewährleisten; hier: solches vermag der Gerichtshof allerdings nicht zu erkennen und auch der Beschwerdeführer selbst vermochte keine diesbezüglichen Alternativen aufzuzeigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998020420.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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