RS Vwgh 2001/1/29 98/10/0302

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Veröffentlicht am 29.01.2001
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
27/01 Rechtsanwälte

Norm

RAO 1868 §45 Abs1;
ZPO §67 Satz2;
ZPO §67;

Rechtssatz

Auch nach § 67 zweiter Satz ZPO besteht ein Rechtsanspruch einer Partei weder auf Beigebung eines bestimmten Rechtsanwaltes zum Verfahrenshelfer, noch darauf, dass ein bestimmter Rechtsanwalt nicht zum Verfahrenshelfer bestellt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998100302.X04

Im RIS seit

22.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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