Index
L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Eine Derogation eines späteren Bescheides im Hinblick auf einen früheren Bescheid kommt nur dann in Betracht, wenn diese Bescheide dieselbe Sache betreffen (Hinweis E 1994/09/16, 94/17/0159 bis 0161, 0280, und vom 1994/09/23, Zl. 94/17/0326; hier: es handelt sich bei der Bauplatzerklärung und der Anordnung baupolizeilicher Aufträge nicht um dieselbe Sache).
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenMaßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftBaubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999050187.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009