RS Vwgh 2001/1/30 99/05/0187

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.2001
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L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Burgenland
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L82001 Bauordnung Burgenland
L82201 Aufzug Burgenland
L82251 Garagen Burgenland
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
BauG Bgld 1997 §26 Abs2;
BauO Bgld 1969 §12;
BauRallg;

Rechtssatz

Eine Derogation eines späteren Bescheides im Hinblick auf einen früheren Bescheid kommt nur dann in Betracht, wenn diese Bescheide dieselbe Sache betreffen (Hinweis E 1994/09/16, 94/17/0159 bis 0161, 0280, und vom 1994/09/23, Zl. 94/17/0326; hier: es handelt sich bei der Bauplatzerklärung und der Anordnung baupolizeilicher Aufträge nicht um dieselbe Sache).

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenMaßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftBaubewilligung BauRallg6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999050187.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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