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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §140;Rechtssatz
Die von den Zivilgerichten praktizierte Kürzung des Unterhaltsanspruches der Kinder um drei Prozentpunkte bei bestehender Unterhaltsberechtigung eines Ehegatten ist allein Ausfluss des Umstandes, dass der Unterhaltsanspruch des kinderbetreuenden Ehepartners mit demjenigen der Kinder konkurriert. Der VfGH hat in seinem Erkenntnis vom 30. November 2000, B 1340/00 (Punkt 5.5. des Erwägungsteiles), zum Ausdruck gebracht, dass es durch nichts geboten sei, diese Kürzung bei der Bemessung des steuerlich anzuerkennenden Kindesunterhaltes wieder rückgängig zu machen. Dieser Ansicht schließt sich der VwGH an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000140184.X01Im RIS seit
10.05.2001