RS Vwgh 2001/1/30 2000/14/0184

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Veröffentlicht am 30.01.2001
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §140;
ABGB §90;
EStG 1988 §34;

Rechtssatz

Die von den Zivilgerichten praktizierte Kürzung des Unterhaltsanspruches der Kinder um drei Prozentpunkte bei bestehender Unterhaltsberechtigung eines Ehegatten ist allein Ausfluss des Umstandes, dass der Unterhaltsanspruch des kinderbetreuenden Ehepartners mit demjenigen der Kinder konkurriert. Der VfGH hat in seinem Erkenntnis vom 30. November 2000, B 1340/00 (Punkt 5.5. des Erwägungsteiles), zum Ausdruck gebracht, dass es durch nichts geboten sei, diese Kürzung bei der Bemessung des steuerlich anzuerkennenden Kindesunterhaltes wieder rückgängig zu machen. Dieser Ansicht schließt sich der VwGH an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000140184.X01

Im RIS seit

10.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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