RS Vwgh 2001/1/30 95/14/0043

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Veröffentlicht am 30.01.2001
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
25/01 Strafprozess
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §116;
BAO §166;
BAO §167;
StPO 1975 §259;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/13/0173 E 22. März 2000 RS 3

Stammrechtssatz

Eine Bindung der Abgabenbehörden an freisprechende Urteile eines Strafgerichtes besteht schon wegen der anders gearteten Beweisregeln nicht (Hinweis E 10.9.1998, 96/15/0255)

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1995140043.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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