RS Vwgh 2001/1/30 95/14/0043

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Veröffentlicht am 30.01.2001
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §183 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/16/0411 E 27. Jänner 1999 RS 5

Stammrechtssatz

Wenn der Verpflichtung, der Partei Gehör zu gewähren, von der Beh nicht entsprochen wird, so liegt ein Verfahrensmangel vor, der jedoch noch im Rechtsmittelverfahren saniert werden kann, etwa durch die Beh zweiter Instanz, wenn diese das Parteiengehör gewährt (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 1902).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1995140043.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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