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21/03 GesmbH-RechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Die Tragung von Personalkosten einer GmbH durch deren Geschäftsführer erscheint unter einander fremd gegenüber stehenden Personen auch dann nicht üblich, wenn der Bezug des Geschäftsführers vom Betriebserfolg der Gesellschaft abhängig ist.
Schlagworte
FremdvergleichEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996140034.X02Im RIS seit
10.05.2001Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012