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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z3;Rechtssatz
Unter Repräsentationsaufwendungen oder -ausgaben sind alle Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind bzw in Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften bewirkenden Einnahmen anfallen, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern (Hinweis E 14. Dezember 2000, 95/15/0040).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996140154.X04Im RIS seit
14.01.2002