RS Vwgh 2001/1/30 96/14/0034

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Veröffentlicht am 30.01.2001
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §292;
B-VG Art131 Abs2;
VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §28 Abs2;

Rechtssatz

Die im § 292 BAO dem Präsidenten der Finanzlandesdirektion gem Art 131 Abs 2 B-VG eingeräumte Beschwerde unterliegt zufolge § 28 Abs 2 VwGG nicht der Regelung des § 28 Abs 1 Z 4 VwGG. Eine solche Beschwerde setzt begrifflich die Verletzung eines subjektiven Rechts des Bf nicht voraus. Vielmehr handelt es sich bei einer solchen Amtsbeschwerde (einer so genannten Präsidentenbeschwerde) um ein Instrument zur Sicherung der Einheit und Gesetzlichkeit der Vollziehung, welches losgelöst vom individuellen Parteiinteresse als so genannte objektive Beschwerde wegen jeder unterlaufenen Rechtsverletzung oder unrichtigen Anwendung des Gesetzes eingesetzt werden kann (Hinweis E 15. Jänner 1997, 94/13/0002).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996140034.X01

Im RIS seit

10.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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