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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §140;Rechtssatz
Zur Berechnung des zivilrechtlichen Nettoeinkommens, welches als Basis für die Ausmessung von Unterhaltsansprüchen herangezogen wird, ist jene Einkommensteuer in Abzug zu bringen, die sich vor Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen in Form einer außergewöhnlichen Belastung ergibt (Hinweis E 20. Oktober 1993, 89/13/0242; E 14. Mai 1991, 90/14/0281).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000140184.X02Im RIS seit
10.05.2001