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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §162;Rechtssatz
Zur richtigen buchmäßigen Behandlung ist auch die Registrierung der jeweiligen ohne Rechnung gelieferten Ware erforderlich, wirkt sich ein solcher Vorgang doch bei ordnungsmäßiger buchmäßiger Erfassung durch den Empfänger in Wahrheit beim Einstandspreis einer bestimmten Menge vertretbarer Sachen aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998130156.X04Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013