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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §2 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/13/0067Rechtssatz
Ein taugliches Argument für eine der Annahme einer Vermittlerstellung entgegen stehende Einmengung der vermittelnden Gesellschaft in das Grundgeschäft hätte sich aus der Abgabe einer Garantie des Inhaltes, dass die Gesellschaft Weinbauern, die gleichzeitig an beiden Standorten der vermittelnden Gesellschaft Regale gemietet hatten, für die Dauer des gesamten Kalenderjahres einen Gesamtumsatz in Höhe der Gesamtmieten der Art garantiert, dass die Gesellschaft für den Differenzbetrag haften solle, wenn der Umsatz des Weinhauers unter den Gesamtmieten bleiben sollte, nicht ableiten lassen. Hätte doch eine solche Verpflichtung der Gesellschaft im Ergebnis nichts anderes als die Vereinbarung einer Minderung des Vermittlungsentgelts dargestellt. Das Risiko eines Erfolges der unternehmerischen Leistung als Vermittler iSd Gelingens entsprechend vieler Kaufabschlüsse aber ist vom unternehmerischen Risiko des Verkäufers der Waren zu trennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997130066.X07Im RIS seit
07.05.2001Zuletzt aktualisiert am
15.02.2017