RS Vwgh 2001/1/31 2000/13/0001

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Veröffentlicht am 31.01.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KommStG 1993 §10 Abs5;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/13/0002

Rechtssatz

Aus dem Umstand, dass auch der Steuerschuldner Anspruch auf Erlassung des Zuteilungsbescheides hat, ergibt sich deutlich, dass eine bescheidmäßige Feststellung iSd § 10 Abs 5 KommStG 1993 auch dann zu ergehen hat, wenn der Steuerschuldner behauptet, dass zwei oder mehrere Gemeinden die auf einen Dienstnehmer entfallende Bemessungsgrundlage ganz oder teilweise für sich in Anspruch nehmen. Eine "Uneinigkeit" der Gemeinden ist jedoch nicht Tatbestandsmerkmal.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000130001.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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