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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §290 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/13/0002Rechtssatz
Insoweit in der Beschwerde die Aufhebung zweier Bescheide begehrt wird, ist davon auszugehen, dass diese Begehren untereinander schon deswegen in einem inneren Zusammenhang stehen, weil die belBeh entgegen der Bestimmung des § 290 Abs 1 BAO zwei Bescheide (allerdings gleichen Inhalts) erlassen hat. Daraus folgt aber, dass die Beschwerde der Gebühr nach § 24 Abs 3 VwGG nur im einfachen Ausmaß unterlegen ist, sodass der Ersatz der Gebühr auf den Betrag von S 2.500,-- zu beschränken war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000130001.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013