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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Aus § 115 BAO ergibt sich keine Verpflichtung, die Partei zu der Rechtsansicht und zu den rechtlichen Schlussfolgerungen zu hören, die die Behörde ihrem Bescheid zugrunde zu legen gedenkt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999130249.X02Im RIS seit
03.05.2001