RS Vwgh 2001/1/31 97/13/0214

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Veröffentlicht am 31.01.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §12;
EStG 1972 §6 Z1;

Rechtssatz

Der Teilwertdefinition im § 12 BewG entspricht die Definition des Teilwertes im § 6 Z 1 EStG 1972. Zwar sind die die Teilwerte bei der Einheitswertermittlung des Betriebsvermögens grundsätzlich unabhängig von der Steuerbilanz zu ermitteln, wegen der gleich lautenden Definition kann aber der Teilwert eines bestimmten Wirtschaftsgutes in einem bestimmten Zeitpunkt nach dem BewG kein anderer sein als nach dem EStG; von demselben Unternehmer darf daher für dasselbe Wirtschaftsgut und für den gleichen Stichtag nicht ein anderer Teilwert für die einkommensteuerliche Gewinnermittlung und ein anderer für die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens angenommen werden (Hinweis E 10.1.1950 897/48).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997130214.X03

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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