RS Vwgh 2001/1/31 2000/13/0001

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Veröffentlicht am 31.01.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §93 Abs2;
BAO §93 Abs3 lita;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/13/0002

Rechtssatz

Die Begründung eines Bescheides ist als Auslegungsbehelf heranzuziehen, wenn der Spruch des Bescheides Zweifel an seinem Inhalt offen lässt (Hinweis E VS 25.5.1992, 91/15/0085, VwSlg 6675 F/1992; E 3.6.1992 92/13/0127)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000130001.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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