RS Vwgh 2001/1/31 95/13/0259

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Veröffentlicht am 31.01.2001
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §238 Abs1;
BAO §238 Abs2;

Rechtssatz

Die Zulässigkeit der Erlassung eines Haftungsbescheides ist verjährungsrechtlich im Lichte der Bestimmung des § 238 Abs 1 BAO ausschließlich daran zu messen, ob Einhebungsmaßnahmen innerhalb der im § 238 Abs 1 BAO geregelten, allenfalls durch - gegen wen immer "gerichtete" - Amtshandlungen iSd§ 238 Abs 2 BAO unterbrochenen Einhebungsfrist gesetzt worden sind (Hinweis E VS 18.10.1995, 91/13/0037, VwSlg 7038 F/1995).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1995130259.X02

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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