RS Vwgh 2001/1/31 2000/13/0001

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.01.2001
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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §7;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/13/0002

Rechtssatz

Der Begriff einer Rechtsgemeinschaft iSd § 7 GebG ist nicht auf Gemeinschaften an dinglichen Rechten beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf Schuld- und Forderungsgemeinschaften (Hinweis E 28.4.1994, 93/16/0190). Überdies liegt auch ein gemeinschaftlicher Rechtsgrund iSd § 7 GebG vor, wenn mehrere Personen gemeinsam berechtigt oder gemeinsam verpflichtet sind (Hinweis E 5.3.1990, 89/15/0015).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000130001.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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