Index
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §7;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/13/0002Rechtssatz
Der Begriff einer Rechtsgemeinschaft iSd § 7 GebG ist nicht auf Gemeinschaften an dinglichen Rechten beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf Schuld- und Forderungsgemeinschaften (Hinweis E 28.4.1994, 93/16/0190). Überdies liegt auch ein gemeinschaftlicher Rechtsgrund iSd § 7 GebG vor, wenn mehrere Personen gemeinsam berechtigt oder gemeinsam verpflichtet sind (Hinweis E 5.3.1990, 89/15/0015).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000130001.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013