Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs1;Rechtssatz
Es ist nicht zu erkennen, inwieweit der Umstand, dass ein Ausländer "staatenlos" sein könnte, daran etwas ändern könnte, dass für seine Beschäftigung eine Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG erforderlich ist, wird damit doch nicht hinreichend dargetan, dass der Ausländer bewilligungsfrei beschäftigt werden dürfte, oder derart ein Ausnahmetatbestand des AuslBG erfüllt sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998090032.X01Im RIS seit
20.03.2001