Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §294;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/13/0067Rechtssatz
Der Verkauf eigener Waren der vermittelnden Gesellschaft im Geschäftsraum eignet sich nicht als Argument gegen die Vermittlerposition der Gesellschaft bei Weinverkäufen, wenn es sich bei den von der Gesellschaft verkauften eigenen Waren um reine Zubehörartikel (hier Holzgeschenkkassetten, Gläser, Korkenzieher) handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997130066.X05Im RIS seit
07.05.2001Zuletzt aktualisiert am
15.02.2017