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L50004 Pflichtschule allgemeinbildend OberösterreichNorm
PSchOG OÖ 1992 §47 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - sprengelfremder Schulbesuch - Die Verpflichtung der beschwerdeführenden Gemeinde, einen Schulerhaltungsbeitrag entrichten zu müssen, ist - verglichen mit den Nachteilen, die dem umgeschulten Schüler dadurch erwachsen, dass er aus dem Schulverband, in dem er sich eingelebt hat, herausgerissen wird - nicht so gravierend, dass sie als "unverhältnismäßiger Nachteil" i. S.d. § 30 Abs. 2 VwGG angesehen werden könnte, zumal die beschwerdeführende Gemeinde auch nicht dargelegt hat, welche Auswirkungen diese Leistungsverpflichtung auf den Gemeindehaushalt nach sich ziehen werde.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Unterricht Interessenabwägung Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:AW2000100053.A01Im RIS seit
18.06.2001