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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Auch im Erkenntnis des VwGH vom 4. März 1983, 81/17/0092, welchem kein Haftungsverfahren zu Grunde lag, wird - im Zusammenhang mit einem anderen, tatsächlich einen Haftungsfall betreffenden Erkenntnis (vom 24. Oktober 1979, 111/79, VwSlg 5417 F/1979) - zum Ausdruck gebracht, dass Kontrollen so oft vorgenommen werden müssen, dass dem Verantwortlichen Steuerrückstände nicht verborgen bleiben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1995130261.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
25.08.2011