RS Vwgh 2001/1/31 97/13/0214

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Veröffentlicht am 31.01.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §12;
EStG 1972 §6 Z1;

Rechtssatz

Es trifft zu, dass über die Teilwertvermutungen, wonach beispielsweise die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten der abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vermindert um die auf sie entfallenden Absetzungen für Abnutzung grundsätzlich (vereinfacht) als Teilwert angesetzt werden können, der (im BewG nicht erwähnte) Herstellungskostenbegriff auch für Zwecke der bewertungsrechtlichen Teilwertermittlung Bedeutung gewinnen kann (Hinweis E 23.2.1981, 17/2231/79; E 24.2.1991, 90/15/0095). Eine Begrenzung des Teilwertes der Höhe nach mit etwa nach bewertungsrechtlichen Grundsätzen zu ermittelnden Herstellungskosten besteht aber nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997130214.X05

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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