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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BewG 1955 §12;Rechtssatz
Es trifft zu, dass über die Teilwertvermutungen, wonach beispielsweise die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten der abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vermindert um die auf sie entfallenden Absetzungen für Abnutzung grundsätzlich (vereinfacht) als Teilwert angesetzt werden können, der (im BewG nicht erwähnte) Herstellungskostenbegriff auch für Zwecke der bewertungsrechtlichen Teilwertermittlung Bedeutung gewinnen kann (Hinweis E 23.2.1981, 17/2231/79; E 24.2.1991, 90/15/0095). Eine Begrenzung des Teilwertes der Höhe nach mit etwa nach bewertungsrechtlichen Grundsätzen zu ermittelnden Herstellungskosten besteht aber nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997130214.X05Im RIS seit
14.01.2002