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19/05 MenschenrechteNorm
BDG 1979 §125a;Rechtssatz
Bei einem Dienstposten als Prüfer des Rechnungshofes handelt es sich um den eines Beamten, der im Sinne der Rechtsprechung des EGMR (Urteil seiner Großen Kammer vom 8. Dezember 1999 im Fall Pellegrin gegen Frankreich, Zl. 28541/95) im Licht der Natur seiner Pflichten und Verantwortlichkeiten die Ausübung von Befugnissen öffentlich-rechtlichen Charakters im Allgemeininteresse des Staates wahrzunehmen hat, aus welchem Grund Art. 6 MRK auf das Disziplinarverfahren gegen diesen Beamten auch im Sinn der Rechtsprechung des EGMR nicht anzuwenden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000090144.X02Im RIS seit
11.07.2001