RS Vwgh 2001/1/31 2000/09/0144

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Veröffentlicht am 31.01.2001
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Index

19/05 Menschenrechte
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §125a;
MRK Art6;

Rechtssatz

Bei einem Dienstposten als Prüfer des Rechnungshofes handelt es sich um den eines Beamten, der im Sinne der Rechtsprechung des EGMR (Urteil seiner Großen Kammer vom 8. Dezember 1999 im Fall Pellegrin gegen Frankreich, Zl. 28541/95) im Licht der Natur seiner Pflichten und Verantwortlichkeiten die Ausübung von Befugnissen öffentlich-rechtlichen Charakters im Allgemeininteresse des Staates wahrzunehmen hat, aus welchem Grund Art. 6 MRK auf das Disziplinarverfahren gegen diesen Beamten auch im Sinn der Rechtsprechung des EGMR nicht anzuwenden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000090144.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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