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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ist im Bescheid der Beh erster Instanz betreffend die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes eine Feststellung, dass der Bf die ihm in der Anzeige vorgeworfenen Taten tatsächlich begangen hat, nicht enthalten, ist die Argumentation der belBeh, aus dem Schweigen des Bf in der Berufung müsse "zwangsläufig" auf die Richtigkeit der Vorwürfe geschlossen werden, nicht schlüssig.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren BerufungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000180089.X01Im RIS seit
08.06.2001