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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §138 Abs1;Rechtssatz
Eine Vermutung, dass der Ehemann der Mutter mit dieser ein Familienleben im Sinn von Art 8 MRK geführt hat, enthält § 138 Abs 1 ABGB nicht. Für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 36 Abs 2 Z 9 FrG 1997 ist daher eine erfolgreiche Bestreitung der Ehelichkeit der Kinder, die nach der Vermutung des § 138 Abs 1 ABGB aus der Ehe stammen - Gleiches gilt in Bezug auf die Nichtigerklärung der Ehe -, nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001180016.X03Im RIS seit
08.06.2001Zuletzt aktualisiert am
05.03.2012