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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §13a;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 22. Jänner 1987, 86/12/0038, VwSlg. 12382 A/1987 - nur Leitsatz, zur Rechtslage vor der 47. GehG-Novelle ausgesprochen, dass eine Anwendung des § 13a GehG, der nur den Ersatz zu Unrecht bezogener Leistungen regelt, im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der von der Dienstbehörde geleisteten Abfertigung gemäß § 26 Abs. 3 GehG von vornherein nicht in Frage kommt und die Rückersatzpflicht daher lediglich auf § 27 Abs. 4 GehG gründet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998120108.X01Im RIS seit
10.05.2001