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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §1 Abs1 lita;Rechtssatz
Dass durch die Beschäftigung (hier als Musiklehrer einer Musikschule einer Stadtgemeinde) nur ein geringer Teil der einer Person an sich zur Verfügung stehenden Zeit in Anspruch genommen wird (acht Wocheneinheiten zu je 50 Minuten), schließt die persönliche Abhängigkeit dieser Person während dieser und durch diese Beschäftigung nicht von vornherein aus (Hinweis E 19.3.1984, 81/08/0061, VwSlg 11361 A/1984).
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Lehrtätigkeit VortragstätigkeitDienstnehmer Begriff Persönliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996080028.X03Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
12.03.2013