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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1Rechtssatz
Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrags.
Der Einscheiter hatte einen Verfahrenshilfeantrag zur Erhebung einer Beschwerde "an den Verwaltungsgerichtshof und/oder Verfassungsgerichtshof" gestellt. Er ist jedoch der (unter Androhung von Säumnisfolgen) ergangenen Aufforderung zur Klarstelllung, bei welchem Gerichtshof er eine Beschwerdeführung anstrebt, sowie zur Vorlage des angefochtenen Bescheides im Fall einer beabsichtigten Beschwerdeführung (ausschließlich) vor dem VfGH oder vor beiden Gerichtshöfen nicht nachgekommen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Mängelbehebung, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:B1194.2001Dokumentnummer
JFR_09988983_01B01194_01