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61/01 FamilienlastenausgleichNorm
FamLAG 1967 §6 Abs2 litd;Rechtssatz
Ein "Entgegenkommen der Arbeitgeber" steht nicht der Annahme entgegen, eine Person sei auf Grund ihrer Arbeitsleistungen in der Lage, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (Hinweis E 21. November 1990, 90/13/0129).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996140159.X02Im RIS seit
12.07.2001