Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Mangels Bescheidqualität der unter der Geltung des AHStG abgelegten strittigen Prüfung kommt die Anwendbarkeit des § 7 Abs. 1 Z. 5 AVG in Bezug auf die drei genannten als Prüfer (bei verschiedenen Antritten des Beschwerdeführers im Prüfungsfach Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden) fungierenden Professoren nicht in Betracht. Die vom Beschwerdeführer geltend gemachte Befangenheit der Genannten könnte allenfalls dem § 7 Abs. 1 Z. 4 AVG unterstellt werden. Der bloße Umstand der Ausübung der Funktion als Prüfer macht den Betreffenden im behördlichen Verfahren, in dem der Prüfungskandidat deren Aufhebung bzw. Folgenbeseitigung im Wege der Inzidenzkontrolle anstrebt, für sich allein nicht befangen. Dies gilt analog auch für den Antrag, der die Beseitigung der Rechtsfolge des Ausschlusses vom Studium der Rechtswissenschaften anstrebt.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Hochschulen Unterricht KultuswesenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998120073.X06Im RIS seit
06.04.2001