RS Vwgh 2001/2/21 96/14/0139

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Veröffentlicht am 21.02.2001
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Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §10 Abs2;
FamLAG 1967 §2 Abs1 litc;

Rechtssatz

Erfolgt die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen zu einem Zeitpunkt, zu dem das Kind unstrittig die Fähigkeit erlangt hatte, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, muss eine ärztliche Begutachtung, um damit das Vorliegen der Voraussetzungen eines Anspruches gem § 2 Abs 1 lit c FamLAG zu beweisen, auch schlüssig darlegen, welche nach dem Anspruchszeitraum eingetretenen Umstände die seinerzeitige Annahme, das Kind werde dauernd außerstande sein, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, zum Wegfall gebracht haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996140139.X02

Im RIS seit

12.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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