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61/01 FamilienlastenausgleichNorm
FamLAG 1967 §10 Abs2;Rechtssatz
Erfolgt die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen zu einem Zeitpunkt, zu dem das Kind unstrittig die Fähigkeit erlangt hatte, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, muss eine ärztliche Begutachtung, um damit das Vorliegen der Voraussetzungen eines Anspruches gem § 2 Abs 1 lit c FamLAG zu beweisen, auch schlüssig darlegen, welche nach dem Anspruchszeitraum eingetretenen Umstände die seinerzeitige Annahme, das Kind werde dauernd außerstande sein, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, zum Wegfall gebracht haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996140139.X02Im RIS seit
12.07.2001