RS Vwgh 2001/2/21 99/09/0126

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Veröffentlicht am 21.02.2001
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Index

10/10 Datenschutz
41/01 Sicherheitsrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs1;
BDG 1979 §91;
DSG 1978 §1;
DSG 1978 §49;
SPG 1991 §52;

Rechtssatz

Durch die Unterlassung, sich Kenntnis von den bestehenden Rechtsvorschriften über die sachlichen oder persönlichen Beschränkungen bei der Abfrage personenbezogener Daten zu verschaffen, handelt ein Polizeibeamter jedenfalls in Widerspruch zu der ihm obliegenden und zumutbaren gewissenhaften und ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999090126.X05

Im RIS seit

10.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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