RS Vwgh 2001/2/21 99/09/0126

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Veröffentlicht am 21.02.2001
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Index

10/10 Datenschutz
41/01 Sicherheitsrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs1;
BDG 1979 §91;
DSG 1978 §1;
DSG 1978 §49;
SPG 1991 §52;

Rechtssatz

Durch das Verschaffen von automationsunterstützten Daten über eine Person aus dem EKIS ohne Vorliegen der Voraussetzungen und unter grob fahrlässiger Verkennung der Rechtslage verstößt ein Polizeibeamter objektiv gegen die ihn dienstlich gemäß § 43 Abs. 1 BDG 1979 bindende Rechtslage (insbesondere §§ 1, 49 DSG und § 52 SPG 1991).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999090126.X03

Im RIS seit

10.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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