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10/10 DatenschutzNorm
BDG 1979 §43 Abs1;Rechtssatz
Durch das Verschaffen von automationsunterstützten Daten über eine Person aus dem EKIS ohne Vorliegen der Voraussetzungen und unter grob fahrlässiger Verkennung der Rechtslage verstößt ein Polizeibeamter objektiv gegen die ihn dienstlich gemäß § 43 Abs. 1 BDG 1979 bindende Rechtslage (insbesondere §§ 1, 49 DSG und § 52 SPG 1991).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999090126.X03Im RIS seit
10.05.2001