RS Vwgh 2001/2/21 2000/08/0033

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Veröffentlicht am 21.02.2001
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §31 Abs2;
ASVG §31 Abs3;

Rechtssatz

Die nähere Darstellung der Aufgaben, die gem § 31 Abs 2 ASVG dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger obliegen, sowie das dem Hauptverband in diesem Zusammenhang zur Verfügung stehende rechtliche Instrumentarium enthalten die Bestimmungen des § 31 Abs 3 ff ASVG. Eine behördliche Zuständigkeit zur Erlassung von Bescheiden ist dem Hauptverband in diesen Bestimmungen nicht eingeräumt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000080033.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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