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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §43 Abs1;Rechtssatz
Eine Sorgfaltspflichtverletzung ist nach dem BDG 1979 danach zu beurteilen, welche Sorgfalt von einem pflichtgetreuen, besonnenen und einsichtigen Beamten in der konkreten Lage verlangt werden kann und zu welcher Sorgfalt der betreffende Beamte nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999090126.X06Im RIS seit
10.05.2001