RS Vwgh 2001/2/21 96/14/0139

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Veröffentlicht am 21.02.2001
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Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §2 Abs1 litc;

Rechtssatz

Ein ärztliches Zeugnis hat, soll damit eine Behinderung iSd FamLAG dargetan werden, Feststellungen über Art und Ausmaß des Leidens sowie auch der konkreten Auswirkungen der Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit in schlüssiger und damit nachvollziehbarer Weise zu enthalten (vgl zum Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe ua das Erkenntnis des VwGH vom 30. Juni 1994, 92/15/0215).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996140139.X03

Im RIS seit

12.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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