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61/01 FamilienlastenausgleichNorm
FamLAG 1967 §2 Abs1 litc;Rechtssatz
Ein ärztliches Zeugnis hat, soll damit eine Behinderung iSd FamLAG dargetan werden, Feststellungen über Art und Ausmaß des Leidens sowie auch der konkreten Auswirkungen der Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit in schlüssiger und damit nachvollziehbarer Weise zu enthalten (vgl zum Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe ua das Erkenntnis des VwGH vom 30. Juni 1994, 92/15/0215).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996140139.X03Im RIS seit
12.07.2001