RS Vwgh 2001/2/21 98/09/0302

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Veröffentlicht am 21.02.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
AVG §63 Abs5;
VStG §24;
VwGG §33a;

Rechtssatz

Die Berufung des Mitbeteiligten als handelsrechtlichen Gesellschafters der GmbH war deswegen nicht als verspätet zurückzuweisen, weil der als Einspruch bezeichnete und vom Mitbeteiligten unter Verwendung einer Stampiglie der GmbH unterfertigte Schriftsatz rechtzeitig eingebracht wurde, und weil dieser Schriftsatz jedenfalls auch dem Mitbeteiligten persönlich zuzurechnen war (vgl. das hg. Erkenntnis vom 22. April 1993, Zl. 92/09/0328).

Schlagworte

Allgemein Berufungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998090302.X01

Im RIS seit

26.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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