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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1997 §28;Rechtssatz
Dass der Asylwerber das für ihn beim Zustellpostamt hinterlegte Zustellstück nicht beheben konnte, weil er sich nicht auszuweisen vermochte, berührt die Gesetzmäßigkeit der Zustellung ebenso wenig wie das - auf die Abwesenheit des Asylwerbers zurückzuführende - Scheitern des nochmaligen Zustellversuches durch Organe des fremdenpolizeilichen Büros der Bundespolizeidirektion.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000200469.X01Im RIS seit
11.05.2001