RS Vwgh 2001/2/22 2000/20/0469

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Veröffentlicht am 22.02.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §28;
AsylG 1997 §7;
AsylG 1997 §8;
ZustG §17;

Rechtssatz

Dass der Asylwerber das für ihn beim Zustellpostamt hinterlegte Zustellstück nicht beheben konnte, weil er sich nicht auszuweisen vermochte, berührt die Gesetzmäßigkeit der Zustellung ebenso wenig wie das - auf die Abwesenheit des Asylwerbers zurückzuführende - Scheitern des nochmaligen Zustellversuches durch Organe des fremdenpolizeilichen Büros der Bundespolizeidirektion.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000200469.X01

Im RIS seit

11.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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