RS Vwgh 2001/2/22 2000/07/0254

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Veröffentlicht am 22.02.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §4 Abs1;
VVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Die Erlassung eines Kostenvorauszahlungsauftrages setzt das Vorliegen einer Androhung der Ersatzvornahme voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000070254.X07

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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