RS Vwgh 2001/2/22 AW 2001/09/0003

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Veröffentlicht am 22.02.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs1;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Stattgebung - vorläufige Suspendierung nach dem BDG 1979 - Dem Interesse der Beschwerdeführerin an der Ausübung ihres Dienstes kommt ungeachtet des Umstandes Bedeutung zu, dass ihr auch während der Dauer der vorläufigen Suspendierung ihre Bezüge weiter auszubezahlen sind.

Schlagworte

Interessenabwägung Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:AW2001090003.A01

Im RIS seit

29.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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