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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §112 Abs1;Rechtssatz
Stattgebung - vorläufige Suspendierung nach dem BDG 1979 - Dem Interesse der Beschwerdeführerin an der Ausübung ihres Dienstes kommt ungeachtet des Umstandes Bedeutung zu, dass ihr auch während der Dauer der vorläufigen Suspendierung ihre Bezüge weiter auszubezahlen sind.
Schlagworte
Interessenabwägung Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:AW2001090003.A01Im RIS seit
29.05.2001