RS Vwgh 2001/2/22 2000/04/0025

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;

Rechtssatz

Die Behörde hat von der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Entscheidung auszugehen und hiebei nicht konkret absehbare Entwicklungen außer Betracht zu lassen hat (Hinweis: E 27.5.1997, 97/04/0026)

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000040025.X03

Im RIS seit

28.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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